{"id":97,"date":"2014-04-14T18:54:36","date_gmt":"2014-04-14T16:54:36","guid":{"rendered":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/wordpress_2020\/?page_id=97"},"modified":"2024-09-16T13:12:49","modified_gmt":"2024-09-16T12:12:49","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Algemene voorwaarden"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p><strong>\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br \/><strong> der ERET-Tortechnik GmbH<\/strong><\/p>\n<p><strong>I\u00a0\u00a0 \u00a0Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Gesch\u00e4ftsbedingungen der ERET-Tortechnik GmbH gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die ERET-Tortechnik GmbH nicht an, es sei denn, sie h\u00e4tte ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn die ERET-Tortechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen ihres Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0S\u00e4mtliche Vereinbarungen, die von dem gedruckten oder geschriebenen Vertragstext abweichen, bed\u00fcrfen der Schriftform. Sonstige Abweichungen und Erg\u00e4nzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von der ERET-Tortechnik GmbH best\u00e4tigt werden.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Vertragspartner. Die ERET-Tortechnik GmbH ist berechtigt, an ihren Produkten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>II\u00a0\u00a0 \u00a0Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Bis zur Auftragsannahme sind unsere Angebote freibleibend.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchen\u00fcbliche N\u00e4herungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>III\u00a0\u00a0 \u00a0Zeichnungen, Muster und Beschreibungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen \u00fcber das zu liefernde Produkt\/Ware oder seine Herstellung zur Verf\u00fcgung , bleiben diese im Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0An Abbildungen, Zeichnungen , Kalkulationen und sonstige Unterlagen beh\u00e4lt sich die ERET-Tortechnik GmbH\u00a0\u00a0ihr Urheberrecht vor; die Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Herstellungskosten f\u00fcr ein Muster werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gesondert verg\u00fctet.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Setzt der Vertragspartner der ERET-Tortechnik GmbH w\u00e4hrend der Phase der Herstellung der Muster die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IV\u00a0\u00a0 \u00a0Preise<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Unsere Preise verstehen sich in Euro, rein netto, d.h. ausschlie\u00dflich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils zum Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung gesondert berechnet und ausgewiesen.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Abzug von Skonto setzt eine besondere Vereinbarung voraus. Falls von der Eret GmbH eine Skontovereinbarung angeboten wird, ist ein Abzug nur bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen und im dort genannten Umfang zul\u00e4ssig.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten beh\u00e4lt sich die ERET-Tortechnik GmbH vor, bei einem \u00fcberdurchschnittlichen Anstieg der Material- und Produktionskosten, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.<br \/><strong><br \/>V\u00a0\u00a0 \u00a0Verpackung und Lieferung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir \u201eab Werk\u201c.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Wahl der Verpackung (Kisten, Verschl\u00e4ge usw.) erfolgt durch uns nach Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und wird zu Selbstkosten dem Vertragspartner berechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VI\u00a0\u00a0 \u00a0Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Versandbereit gemeldete Ware ist vom Vertragspartner unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. Andernfalls sind wie berechtigt , die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Mangels besonderer Vereinbarung w\u00e4hlt die ERET Tortechnik GmbH das Transportsmittel und den Transportweg.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Mit der \u00dcbergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtf\u00fchrer bzw. mit Beginn der Lagerung, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Vertragspartner \u00fcber und zwar auch dann, wenn die ERET-Tortechnik \u00a0GmbH die Anlieferung \u00fcbernommen hat.<br \/><strong><br \/>VII\u00a0\u00a0 \u00a0Liefertermin und Lieferfristen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der ERET-Tortechnik GmbH schriftlich best\u00e4tigt werden. Angaben mit \u201eca.\u201c, \u201egegen\u201c; usw. bezeichnen keine verbindlichen Termine und Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Einhaltung von Lieferterminen bzw. -fristen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen, Freigaben und Pl\u00e4ne sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Erf\u00fcllung sonstiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners voraus.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Lieferfrist beginnt fr\u00fchestens nach Eingang der genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Genehmigungsbezeichnungen bzw. nach dem Eingang des genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Genehmigungszeichnungen bzw. nach dem Eingang des genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Aufma\u00dfes.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich entsprechend bei Eintritt unvorhergesehener und bzw. oder von der ERET-Tortechnik GmbH unverschuldeter Hindernisse, soweit sie nachweislich auf die Fertigstellung und bzw. oder Ablieferung der Ware von Einfluss stand.<br \/>5.\u00a0\u00a0 \u00a0Bei Streiks oder bei von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeforderten Aussperrungen &#8211; auch bei Zulieferern &#8211; tritt ebenfalls eine angemessene Fristverl\u00e4ngerung ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VIII \u00a0\u00a0 \u00a0Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass s\u00e4mtliche Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, d.h. insbesondere die Einholung s\u00e4mtlicher baulicher Genehmigungen, erf\u00fcllt sind.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch h\u00f6here Gewalt und bzw. oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Vertragspartners, tritt eine den Umst\u00e4nden angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist ein.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IX\u00a0\u00a0 \u00a0Montage, Sicherheit und Hilfsmittel<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass s\u00e4mtliche Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, d.h. insbesondere die Einholung s\u00e4mtlicher baulicher Genehmigung, erf\u00fcllt sind.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Eine sach- und fachgerechte Montage ist nur bei ungehindertem Zutritt\/Zufahrt der Baustelle m\u00f6glich.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Sicherheit des Arbeits-\/Montageplatzes und f\u00fcr die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie f\u00fcr die angemessene Arbeits- und Montagebedingungen zu sorgen.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist auf seine Kosten zu technischen Hilfsleistungen verpflichtet. Dies betrifft im Einzelnen die Befahrbarkeit der Baustelle, die Zug\u00e4nglichkeit und Verkehrssicherheit des Montageorts, die Stellung eines Stromanschlusses (400\/230 V) in max. 25 m Entfernung zum Montageort und die kurzfristige Gestellung von Gabelstaplern und Hebeb\u00fchne.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>X\u00a0\u00a0 \u00a0Abnahme<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Mit der Abnahme geht die Preis- Leistungsgefahr auf den Vertragspartner \u00fcber. Die Abnahme hat unverz\u00fcglich nach angezeigter Fertigstellung entweder durch den Vertragspartner selbst oder durch bevollm\u00e4chtigtes Personal zu erfolgen. Dies gilt auch f\u00fcr Teilleistungen.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Sind die Produkte der ERET-Tortechnik GmbH ganz oder teilweise in Betrieb genommen und bzw. oder in Gebrauch, gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Kalendertagen seit Inbetrieb- bzw. Ingebrauchnahme als erfolgt (Abnahmefiktion).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XI \u00a0\u00a0 \u00a0M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Die ERET-Tortechnik GmbH haftet f\u00fcr die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion ihrer Produkte.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Beschaffenheit richtet sich grunds\u00e4tzlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Falls die ERET-Tortechnik GmbH nach vorgegebenen Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ihres Vertragspartners zu liefern hat, \u00fcbernimmt dieser das Risiko der Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Gewerkes ist der Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XII\u00a0\u00a0 \u00a0Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt das gelieferte Produkt einen Mangel aufweisen der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag wird, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge, nach Wahl der ERET-Tortechnik GmbH nachgebessert oder Ersatz geliefert. Es ist der ERET-Tortechnik GmbH stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Vertragspartner &#8211; unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche &#8211; vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit. Bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df wie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Anspr\u00fcche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von der ERET-Tortechnik GmbH gelieferten Produkte nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5.\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00a7\u00a7 439 Abs. 3 und 445a, 445b BGB werden ausdr\u00fccklich abbedungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>XIII\u00a0\u00a0 \u00a0Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen die ERET-Tortechnik GmbH ausgeschlossen. Die ERET-Tortechnik GmbH haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet sie nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vertragspartners.<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der ERET-Tortechnik\u00a0GmbH sowie bei schuldhafter Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ERET-Tortechnik GmbH \u2013 au\u00dfer und in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer gesetzlicher Vertreter oder der leitenden Angestellten \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des gelieferten Produkts f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Sch\u00e4den, die nicht an dem gelieferten Produkt selbst entstanden sind, abzusichern.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<br \/><strong><br \/>XIV\u00a0\u00a0 \u00a0Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Dem Vertragspartner der ERET-Tortechnik GmbH steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XV\u00a0\u00a0 \u00a0H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ergebnisse befreien die Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XVI\u00a0\u00a0 \u00a0Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Dieser Vertag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufsrecht (CISG).<br \/>2.\u00a0\u00a0 \u00a0Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<br \/>3.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind auch berechtigt, am\u00a0 Sitz des Vertragspartners zu klagen.<br \/>4.\u00a0\u00a0 \u00a0\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr \u00c4nderungen dieser Schriftformklausel. M\u00fcndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.<br \/>5.\u00a0\u00a0 \u00a0Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ERET-Tortechnik GmbH I\u00a0\u00a0 \u00a0Geltungsbereich 1.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Gesch\u00e4ftsbedingungen der ERET-Tortechnik GmbH gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die ERET-Tortechnik GmbH nicht an, es sei denn, sie h\u00e4tte ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt.2.\u00a0\u00a0 \u00a0Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn die ERET-Tortechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"<strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong>\r\n<strong> der ERET-Tortechnik GmbH<\/strong>\r\n\r\n<strong>I\u00a0\u00a0 \u00a0Geltungsbereich<\/strong>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Gesch\u00e4ftsbedingungen der ERET-Tortechnik GmbH gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die ERET-Tortechnik GmbH nicht an, es sei denn, sie h\u00e4tte ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn die ERET-Tortechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen ihres Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0S\u00e4mtliche Vereinbarungen, die von dem gedruckten oder geschriebenen Vertragstext abweichen, bed\u00fcrfen der Schriftform. Sonstige Abweichungen und Erg\u00e4nzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von der ERET-Tortechnik GmbH best\u00e4tigt werden.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Vertragspartner. Die ERET-Tortechnik GmbH ist berechtigt, an ihren Produkten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>II\u00a0\u00a0 \u00a0Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Bis zur Auftragsannahme sind unsere Angebote freibleibend.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchen\u00fcbliche N\u00e4herungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>III\u00a0\u00a0 \u00a0Zeichnungen, Muster und Beschreibungen<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen \u00fcber das zu liefernde Produkt\/Ware oder seine Herstellung zur Verf\u00fcgung , bleiben diese im Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0An Abbildungen, Zeichnungen , Kalkulationen und sonstige Unterlagen beh\u00e4lt sich die ERET-Tortechnik GmbH\u00a0\u00a0ihr Urheberrecht vor; die Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Herstellungskosten f\u00fcr ein Muster werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gesondert verg\u00fctet.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Setzt der Vertragspartner der ERET-Tortechnik GmbH w\u00e4hrend der Phase der Herstellung der Muster die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IV\u00a0\u00a0 \u00a0Preise<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Unsere Preise verstehen sich in Euro, rein netto, d.h. ausschlie\u00dflich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils zum Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung gesondert berechnet und ausgewiesen.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Abzug von Skonto setzt eine besondere Vereinbarung voraus. Falls von der Eret GmbH eine Skontovereinbarung angeboten wird, ist ein Abzug nur bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen und im dort genannten Umfang zul\u00e4ssig.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten beh\u00e4lt sich die ERET-Tortechnik GmbH vor, bei einem \u00fcberdurchschnittlichen Anstieg der Material- und Produktionskosten, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.\r\n<strong>\r\nV\u00a0\u00a0 \u00a0Verpackung und Lieferung<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir \u201eab Werk\u201c.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Wahl der Verpackung (Kisten, Verschl\u00e4ge usw.) erfolgt durch uns nach Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und wird zu Selbstkosten dem Vertragspartner berechnet.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VI\u00a0\u00a0 \u00a0Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Versandbereit gemeldete Ware ist vom Vertragspartner unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. Andernfalls sind wie berechtigt , die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Mangels besonderer Vereinbarung w\u00e4hlt die ERET Tortechnik GmbH das Transportsmittel und den Transportweg.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Mit der \u00dcbergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtf\u00fchrer bzw. mit Beginn der Lagerung, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Vertragspartner \u00fcber und zwar auch dann, wenn die ERET-Tortechnik \u00a0GmbH die Anlieferung \u00fcbernommen hat.\r\n<strong>\r\nVII\u00a0\u00a0 \u00a0Liefertermin und Lieferfristen<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der ERET-Tortechnik GmbH schriftlich best\u00e4tigt werden. Angaben mit \u201eca.\u201c, \u201egegen\u201c; usw. bezeichnen keine verbindlichen Termine und Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Einhaltung von Lieferterminen bzw. -fristen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen, Freigaben und Pl\u00e4ne sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Erf\u00fcllung sonstiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners voraus.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Lieferfrist beginnt fr\u00fchestens nach Eingang der genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Genehmigungsbezeichnungen bzw. nach dem Eingang des genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Genehmigungszeichnungen bzw. nach dem Eingang des genehmigten und durch den Vertragspartner freigegebenen Aufma\u00dfes.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich entsprechend bei Eintritt unvorhergesehener und bzw. oder von der ERET-Tortechnik GmbH unverschuldeter Hindernisse, soweit sie nachweislich auf die Fertigstellung und bzw. oder Ablieferung der Ware von Einfluss stand.\r\n5.\u00a0\u00a0 \u00a0Bei Streiks oder bei von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeforderten Aussperrungen - auch bei Zulieferern - tritt ebenfalls eine angemessene Fristverl\u00e4ngerung ein.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VIII \u00a0\u00a0 \u00a0Lieferverzug<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass s\u00e4mtliche Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, d.h. insbesondere die Einholung s\u00e4mtlicher baulicher Genehmigungen, erf\u00fcllt sind.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch h\u00f6here Gewalt und bzw. oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Vertragspartners, tritt eine den Umst\u00e4nden angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist ein.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IX\u00a0\u00a0 \u00a0Montage, Sicherheit und Hilfsmittel<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass s\u00e4mtliche Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, d.h. insbesondere die Einholung s\u00e4mtlicher baulicher Genehmigung, erf\u00fcllt sind.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Eine sach- und fachgerechte Montage ist nur bei ungehindertem Zutritt\/Zufahrt der Baustelle m\u00f6glich.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Sicherheit des Arbeits-\/Montageplatzes und f\u00fcr die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie f\u00fcr die angemessene Arbeits- und Montagebedingungen zu sorgen.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Der Vertragspartner ist auf seine Kosten zu technischen Hilfsleistungen verpflichtet. Dies betrifft im Einzelnen die Befahrbarkeit der Baustelle, die Zug\u00e4nglichkeit und Verkehrssicherheit des Montageorts, die Stellung eines Stromanschlusses (400\/230 V) in max. 25 m Entfernung zum Montageort und die kurzfristige Gestellung von Gabelstaplern und Hebeb\u00fchne.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>X\u00a0\u00a0 \u00a0Abnahme<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Mit der Abnahme geht die Preis- Leistungsgefahr auf den Vertragspartner \u00fcber. Die Abnahme hat unverz\u00fcglich nach angezeigter Fertigstellung entweder durch den Vertragspartner selbst oder durch bevollm\u00e4chtigtes Personal zu erfolgen. Dies gilt auch f\u00fcr Teilleistungen.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Sind die Produkte der ERET-Tortechnik GmbH ganz oder teilweise in Betrieb genommen und bzw. oder in Gebrauch, gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Kalendertagen seit Inbetrieb- bzw. Ingebrauchnahme als erfolgt (Abnahmefiktion).<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XI \u00a0\u00a0 \u00a0M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Die ERET-Tortechnik GmbH haftet f\u00fcr die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion ihrer Produkte.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Beschaffenheit richtet sich grunds\u00e4tzlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Falls die ERET-Tortechnik GmbH nach vorgegebenen Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ihres Vertragspartners zu liefern hat, \u00fcbernimmt dieser das Risiko der Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Gewerkes ist der Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XII\u00a0\u00a0 \u00a0Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt das gelieferte Produkt einen Mangel aufweisen der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag wird, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge, nach Wahl der ERET-Tortechnik GmbH nachgebessert oder Ersatz geliefert. Es ist der ERET-Tortechnik GmbH stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Vertragspartner - unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche - vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit. Bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df wie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Anspr\u00fcche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von der ERET-Tortechnik GmbH gelieferten Produkte nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.\r\n<strong>\r\nXIII\u00a0\u00a0 \u00a0Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen die ERET-Tortechnik GmbH ausgeschlossen. Die ERET-Tortechnik GmbH haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet sie nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vertragspartners.\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der ERET-Tortechnik\u00a0GmbH sowie bei schuldhafter Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ERET-Tortechnik GmbH \u2013 au\u00dfer und in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer gesetzlicher Vertreter oder der leitenden Angestellten \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des gelieferten Produkts f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Sch\u00e4den, die nicht an dem gelieferten Produkt selbst entstanden sind, abzusichern.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.\r\n<strong>\r\nXIV\u00a0\u00a0 \u00a0Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">Dem Vertragspartner der ERET-Tortechnik GmbH steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XV\u00a0\u00a0 \u00a0H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ergebnisse befreien die Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XVI\u00a0\u00a0 \u00a0Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"text-align: left;\">1.\u00a0\u00a0 \u00a0Dieser Vertag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufsrecht (CISG).\r\n2.\u00a0\u00a0 \u00a0Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.\r\n3.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind auch berechtigt, am\u00a0 Sitz des Vertragspartners zu klagen.\r\n4.\u00a0\u00a0 \u00a0\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr \u00c4nderungen dieser Schriftformklausel. M\u00fcndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.\r\n5.\u00a0\u00a0 \u00a0Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\r\n&nbsp;\r\n\r\n&nbsp;","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-97","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/97","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=97"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/97\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eret-tortechnik.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=97"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}